Voraussetzung für Existenzgründer-Kredite

Als Voraussetzung für die Vergabe dieses Existenzgründer-Kredits muss die Unternehmensgründung in den strukturschwachen Gebieten geschehen und der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" dienen. Ferner muss dadurch eine angemessene Zahl von Arbeitsplätzen geschaffen oder erhalten werden. Des Weiteren hat der Antragsteller seine berufliche Qualifikation nachzuweisen. Die Fördersumme beträgt maximal 3 Millionen Euro und erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens. Die Laufzeit des Kredits beträgt bis zu fünf Jahren, wobei ein Jahr tilgungsfrei gestellt werden kann.

admin on Januar 5th 2009

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